Kostenerstattung
Privatpatienten wird eine klassisch-homöopathische Behandlung grundsätzlich durch die
Privatversicherung erstattet, jedoch möglicherweise nur bis zum 3,5fachen Satz
der GOÄ. Bei einer sehr zeitaufwändigen Erstanalyse und Repertorisation kann jedoch ein Steigerungssatz
bis zum 4,5fachen Satz erforderlich werden. Außerdem können einzelne spezielle, naturheilkundliche
Leistungen nicht im Leistungskatalog ihrer Versicherung enthalten sein.
Anderweitig Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen empfehle ich eine Zusatzversicherung
für Naturheilkunde nach dem Hufelandverzeichnis abzuschließen (z.B. bei HUK, Barmenia, Signal-Iduna
o.ä., Kosten ca. 5-20 € monatlich).
Zusatzversicherungen im Testvergleich z. B. durch
www.fairfekt.de.
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Prien am Chiemsee